Hier können Sie Informationen über vergebene Aufträge gemäß UVgO430 Abs.1  einsehen.

Veröffentlicht werden für die Dauer von drei Monaten, Aufträge nach einer Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder einer Verhandlungsvergabe (vormals Freihändige Vergabe) ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer. Diese Bestimmungen gelten nur für nationale Vergabeverfahren. Aufträge im Anschluss an europaweite Ausschreibungsverfahren werden im Amtsblatt der europäischen Union veröffentlicht.